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Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen bzw. des Haftungsausschlusses der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, berührt dies die übrigen Teile dieser Nutzungsbedingungen/des Haftungsausschlusses in ihrer Gültigkeit nicht.
Der Markt Waidhaus bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an . Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Markt Waidhaus ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.waidhaus.de) und die im Schriftverkehr
des Marktes Waidhaus publizierten E-Mail-Adressen.
2. Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Datenformate können verarbeitet werden:
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
3. Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten.
4. Leider kann der Markt Waidhaus aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
5. E-Mails incl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabytes angenommen.
6. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Markt Waidhaus nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
7. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Markt Waidhaus und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
8. Sofern eine E-Mail nciht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
9. Der Markt Waidhaus bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote nutzen und annehmen.
Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgestz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.